Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Geltung:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma Empire LCS Köln erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, und diese sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma Empire LCS Köln ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen der Firma Empire LCS Köln gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der von der Firma Empire LCS Köln erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma Empire LCS Köln schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) bestätigt werden.

  1. Auftragserteilung:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z. B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.
Die Angebote der Firma Empire LCS Köln sind freibleibend und unverbindlich.
Die Firma Empire LCS Köln wendet sich mit ihren Leistungen ausschließlich an Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbrauchern ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche Aufklärung über die Verbrauchereigenschaft Verträge mit der Firma Empire LCS Köln zu schließen. Mit einem Vertragsangebot ohne anderslautende Erläuterung erklärt der Kunde zugleich stillschweigend, dass er kein Verbraucher, sondern entweder Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) Bestätigung; dies gilt zudem auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Die Mitarbeiter der Firma Empire LCS Köln sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

  1. Preise:

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) nichts anderes vereinbart ist.
Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma Empire LCS Köln an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, falls bei der Buchung die Bezahlmethode ausgewählt wurde, die keine sofortige Zahlung (PayPal, Kreditkartenzahlung) verlangt. Die Firma Empire LCS Köln ist berechtigt, die Leistung so lange zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.
Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

  1. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss:

Vertragsgegenstand sind die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen sowie weitere Dienstleistungen.
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

  1. Rücktritt des Auftraggebers:

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der Empire LCS Köln nicht in Anspruch, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
Empire LCS Köln ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung bei mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist die Stornierung noch kostenlos, erfolgt die Stornierung bei weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn, hat der Kunde 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) zu erfolgen.

  1. Haftung:

Die Empire LCS Köln haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Empire LCS Köln dem Kunden gegenüber im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Empire LCS Köln der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Empire LCS Köln als auch gegenüber ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Empire LCS Köln haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt.
Sollte Empire LCS Köln einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand (z. B. Smog) oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist Empire LCS Köln berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Firma Empire LCS Köln ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.

  1. Schadenanzeige und Verjährung:

Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) geltend zu machen.
Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen die Empire LCS Köln 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.